Allgemeine Geschäftsbedingungen


DOMA Personal GmbH

(Zur Vereinfachung wird die DOMA Personal GmbH im Folgenden als „DOMA GmbH“ abgekürzt. Die in diesen Bestimmungen verwendeten Bezeichnungen umfassen stets die weiblichen und männlichen Varianten. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit der Geschäftsbedingungen.)


A) Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Loyalitätsklausel
Die DOMA GmbH sowie der Kunde verpflichten sich, keine Mitarbeiter des jeweils anderen bei sich oder einem Unternehmen, bei dem er
maßgeblich beteiligt ist, einzustellen oder auf andere Weise zu beschäftigen.

2. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der
DOMA GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3. Gewährleistung / Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haftet die DOMA GmbH bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.1 Für alle sonstigen Schäden haftet die DOMA GmbH bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte oder normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters als auch für alle anderen Fälle, insbesondere Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung und Verschulden beim Vertragsschluss.

4. Kündigung
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist
nur wirksam, wenn sie gegenüber der DOMA GmbH ausgesprochen wird. Eine nur dem Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.

5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt
diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

5.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Der gesamte Schriftverkehr erfolgt in deutscher Sprache.

5.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesen Geschäftsbedingungen giltdas nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist der
Geschäftssitz der DOMA GmbH.


B) Arbeitnehmerüberlassung

1. Vertragsgegenstand und Durchführung
Die DOMA GmbH stellt dem Kunden auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vorübergehend Mitarbeiter am vereinbarten Einsatzort zu den hier genannten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von der DOMA GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.1 Die von der DOMA GmbH zur Verfügung gestellten Mitarbeiter sind nach dem vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Mitarbeiter mit der Beförderung, mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld oder anderen Zahlungsmitteln zu beauftragen. Eine Haftung der DOMA GmbH kommt insoweit nicht in Betracht.

1.2 Während des Einsatzes beim Kunden unterliegen die Mitarbeiter dessen
Weisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Vertragliche
Beziehungen werden zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter nicht
begründet. Vereinbarungen über Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit der DOMA GmbH getroffen wurden.

1.3 Diese AGB gelten für die Überlassung und Vermittlung von Arbeitskräften, insbesondere Fach- und Führungskräften aus technischen und IT-bezogenen Bereichen. Sie umfassen sowohl Arbeitnehmerüberlassung als auch Personalvermittlung in Festanstellung oder projektbezogene Einsätze.

2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Mitarbeiter die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Mitarbeiters eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde dies der DOMA GmbH vor Beginn der Tätigkeit mitzuteilen.

2.1 Soll der Mitarbeiter zu Zeiten oder an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde diese Genehmigung vor der Beschäftigung einzuholen. Der Kunde hat den Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über besondere Gefahren der Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der DOMA GmbH. Zur Wahrnehmung ihrer Arbeitgeberpflichten wird der DOMA GmbH während der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall der DOMA GmbH unverzüglich anzuzeigen und alle Informationen für die Unfallmeldung nach § 193 Abs. 1 SGB VII zur Verfügung zu stellen. Eine Kopie der Unfallanzeige ist an die zuständige Berufsgenossenschaft zu übersenden.

2.4 Sollte der Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen, haftet der Kunde für die hierdurch ausfallende Arbeitszeit. Diese Ausfallzeit ist wie Arbeitszeit vertragsgemäß zu vergüten.

2.5 Remote- und Hybrid-Arbeit Soweit IT-Fachkräfte im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung oder von Projekten Tätigkeiten außerhalb der
Betriebsstätte, beispielsweise im Homeoffice oder remote, ausführen, obliegt die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften für diese Umgebung dem Auftraggeber. Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung sicherer IT-Systeme, Zugänge und Arbeitsmittel sowie für die Einhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien während der Remote-Arbeit.

3. Verschwiegenheit
Die DOMA GmbH sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.

4. Zurückweisung
Ist der Kunde mit den Leistungen des überlassenen Mitarbeiters
nicht zufrieden und unterrichtet er die DOMA GmbH binnen vier Stunden nach Beginn der Überlassung, kann er den Mitarbeiter zurückweisen. Die
Arbeitsstunden des zurückgewiesenen Mitarbeiters werden dem Kunden nicht berechnet.

4.1 Die Zurückweisung hat schriftlich unter Angabe der Gründe gegenüber der DOMA GmbH zu erfolgen.

5. Austausch des Mitarbeiters
In den Fällen der Zurückweisung ist die DOMA GmbH berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zu überlassen. Eine
Verpflichtung hierzu besteht nur, wenn der zurückgewiesene Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde.

5.1 Die DOMA GmbH ist berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Mitarbeiter jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

5.2 Wegen Krankheit ausgefallene Mitarbeiter kann die DOMA GmbH ersetzen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

6. Vergütung und Zuschläge Maßgeblich für die Abrechnung ist der im
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag jeweils vereinbarte Stundenverrechnungssatz sowie die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit.

6.1 Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit bedürfen einer vorherigen besonderen Absprache mit der DOMA GmbH. Es gelten folgende Zuschläge:
Mehrarbeit 25 %,
Nachtarbeit 25 %,
Sonntagsarbeit 50 %,
Feiertagsarbeit sowie Arbeit an Heiligabend und
Silvester ab 14:00 Uhr 100 %.

6.2 Beim Zusammentreffen mehrerer zuschlagspflichtiger Arbeitszeiten ist jeweils nur der höchste Zuschlag zu vergüten.

6.3 Für Einsätze außerhalb des Einsatzortes werden anfallende Fahrt- und
Reisekosten sowie Spesen nach den geltenden steuerlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt.

7. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich auf Grundlage der vom Kunden unterzeichneten Zeitnachweise des Mitarbeiters. Die Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu begleichen. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

7.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die DOMA GmbH berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und Arbeitskräfte bis zum Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

8. Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
Übernimmt der Entleiher einen Leiharbeitnehmer während oder bis sechs Monate nach dem Arbeitseinsatz, gilt dies als Vermittlung. Es gelten die im PDF festgelegten Vermittlungsprovisionsregelungen entsprechend.

9. Gewährleistung und Haftung
Die DOMA GmbH haftet ausschließlich bei fehlerhafter Auswahl ihrer Mitarbeiter, nicht jedoch für deren Arbeitsausführung oder verursachte Schäden. Der Kunde stellt die DOMA GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10. Kündigung
Unterbleibt ein Mitarbeiteraustausch, kann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fristlos gekündigt werden. Die DOMA GmbH ist darüber hinaus zur fristlosen Kündigung bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt.


C) Personalvermittlung

1. Vertragsgegenstand und Durchführung
Der Kunde beauftragt den Personalvermittler mit der Vermittlung von Fachkräften.

1.1 Der Kunde stellt sicher, dass der DOMA GmbH auch ohne besondere
Aufforderung alle für die qualifizierte Auswahl von Fachkräften notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und für jede zu besetzende Position ein schriftliches Anforderungsprofil erstellt wird.

1.2 Die DOMA GmbH verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen für den Kunden Bewerber für die in Ziffer 1.1 genannte Tätigkeit mit den dort genannten Qualifikationen zu suchen, eine Vorauswahl zu treAen und die Bewerber dem Kunden vorzustellen.

1.3 Damit sich der Kunde ein umfassendes Bild von den Kandidaten machen kann, stellt die DOMA GmbH zeitnah alle wesentlichen Informationen, insbesondere Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Qualifizierungsnachweise, zur Verfügung. Ferner ermöglicht die DOMA GmbH eine direkte Kontaktaufnahme zu den Kandidaten, um weitere relevante Daten ermitteln zu können.

2. Vergütung Die DOMA GmbH arbeitet erfolgsbasiert. Die Vermittlungsgebühr wird erst fällig, wenn der Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Bewerber geschlossen ist.

2.1 Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist die zwischen dem Kunden und der DOMA GmbH gesondert getroffene Vereinbarung über die Höhe der Vergütung.

2.2 Sollte bezüglich der Vergütung keine Vereinbarung bestehen und die
Dienstleistung dennoch in Anspruch genommen werden, beträgt die Vergütung 20 % des Jahresbruttogehaltes des Bewerbers.

2.3 Sämtliche Kosten für Korrespondenz, Porto und Telefon sind mit dem
Vermittlungshonorar abgegolten.

2.4 Der oben aufgeführte Honorarsatz sowie eine gesondert vereinbarte Vergütung verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für eine Personalvermittlung wird erst dann fällig, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung gekommen ist.

3.1 Eine Vermittlung gilt als zustande gekommen, wenn es durch mittelbares oder unmittelbares Einwirken des Personalvermittlers, beispielsweise durch Zurverfügungstellung von Bewerberprofilen oder Bewerbungsunterlagen oder durch persönliche Vorstellung, zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Kandidaten einerseits und dem Kunden andererseits kommt. Eine Vermittlung gilt ebenfalls als zustande gekommen, wenn es innerhalb von drei Monaten nach der
namentlichen Vorstellung eines Kandidaten zu einer Einstellung kommt.

3.2 Die von der DOMA GmbH erteilten Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu begleichen.

3.3 Gegenforderungen, die dem Kunden gegen die DOMA GmbH zustehen, können nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die von der DOMA GmbH ausdrücklich anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Personalvermittler Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Vorbewerbung
Hat sich ein von der DOMA GmbH vorgestellter Bewerber bereits
unabhängig beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, die DOMA GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen hierüber zu unterrichten. In diesem Fall erbringt der Personalvermittler keine weiteren Leistungen bezüglich des Bewerbers. Der Kunde kann die DOMA GmbH jedoch anweisen, auch hinsichtlich dieses Bewerbers weiter tätig zu werden. Kommt es in einem solchen Fall zum Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber, schuldet der Kunde die Vermittlungsgebühr in voller Höhe.

5. Vertragsabschluss mit Bewerbern
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personalvermittler unverzüglich unter Übersendung einer Kopie des geschlossenen Vertrages über einen Vertragsabschluss zwischen ihm und einem vom Personalvermittler vorgestellten Bewerber zu informieren.

5.1 Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Bewerber auf Grundlage von Unterlagen oder Informationen, die der Auftraggeber vom Personalvermittler erhalten und weitergegeben hat, schuldet der Kunde ebenfalls das Vermittlungshonorar.

5.2 Nicht als Vermittlungsergebnis gelten Einstellungen von Kandidaten, die dem Auftraggeber bereits vor Tätigwerden der DOMA GmbH bekannt waren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass in diesen Fällen die Leistungen der DOMA GmbH nicht ursächlich für den jeweiligen Vertragsschluss waren.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich in den in Ziffer 5.2 genannten Fällen, die DOMA GmbH innerhalb von 14 Werktagen nach Kenntniserlangung schriftlich darüber zu informieren, dass der vorgeschlagene Kandidat und dessen Bewerberprofil bereits bekannt waren. Erfolgt keine entsprechende Mitteilung und kommt es zu einem positiven Vermittlungsabschluss, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars gemäß Abschnitt C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.

5.4 Der Auftraggeber kann den Vermittlungsauftrag jederzeit vor Vorstellung geeigneter Kandidaten kostenfrei beenden. Nach Übermittlung von Bewerberprofilen ist eine Kündigung nur zulässig, sofern noch kein
Vorstellungsgespräch stattgefunden hat. Bei Rücktritt nach einem erfolgten
Vorstellungsgespräch kann die DOMA GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vermittlungsgebühr verlangen. Wird der vermittelte Kandidat innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung eingestellt, gilt der Vermittlungsauftrag als erfolgreich abgeschlossen.

6. Haftung
Die DOMA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, insbesondere Vertrauensschäden, die durch den vermittelten Kandidaten verursacht werden. Eine Haftung für die Güte der Arbeitsleistung oder die fachliche Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen.

7. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über Unterlagen und Informationen, die sie über die jeweils andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Die zur Abwicklung der Personalvermittlung zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum der jeweils erstellenden Partei und sind auf Verlangen herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.

8. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die DOMA GmbH verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bewerberdaten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet und gespeichert, bis die betroffene Person der weiteren Nutzung widerspricht. Eine Weitergabe an Kunden erfolgt ausschließlich zum Zweck der Stellenvermittlung oder Projektbesetzung. Auf Wunsch schließt die DOMA GmbH mit Auftraggebern einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

9. IT-Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass für IT-Projekte und Tätigkeiten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen geeignete Vertraulichkeitsvereinbarungen und Sicherheitsrichtlinien gelten. Die DOMA GmbH verpflichtet sich, ausschließlich Fachkräfte vorzuschlagen, die auf die Einhaltung solcher Vereinbarungen hingewiesen und entsprechend informiert wurden. Die Verantwortung für Sicherheitsüberprüfungen, Zugangsrechte und Geheimhaltungsmaßnahmen liegt beim Auftraggeber.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder Projektarbeit durch eingesetzte IT-Fachkräfte Arbeitsergebnisse, Software, Konzepte oder technische Dokumentationen entstehen, stehen die Nutzungsrechte daran dem Auftraggeber zu, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Die DOMA GmbH erwirbt hieran keine Rechte und beansprucht keine Miturheberschaft.
 

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